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NOVA PARK, im Badeort De Haan (Belgien) Art.1: Einführung Herr und Frau ..............................., Eigentümer des Ferienhauses im Badeort De Haan (Belgien), Bredeweg 111, und Herr/Frau ……………………………………………….; Adresse: ……………………………………………………………….; ……………………………………………………………………………….; Mobil : ……………………………………………………………………………….; Email : ……………………………………………………………………………….; Tel: ………………………………………………………………………………..; Schließen folgenden Mietvertrag über dieses Ferienhaus Art.2: Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen Der Mietvertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem der vom Mieter unterzeichnete Vertrag dem Eigentümer zugeht und der Mieter die Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Gesamtmietbetrags an den Eigentümer geleistet hat. Falls der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung dem Eigentümer nicht zum festgelegten Datum zukommt innerhalb 7 (Sieben) Kalendertage, hat der Eigentümer das Recht, ohne weitere Mitteilung und ohne Entschädigungsverpflichtung das Objekt anderweitig zu vermieten. Der Mieter mietet das Ferienhaus für die Zeit ……………. Kaution : 150 Euro (zu bezahlen bei Ankunft am Schlüsselverantwortliche) Mietbetrag ist : Euro …. Bezahlung zu überweisen auf Bankkonto Nummer : ………………………………………………………………………………..; Art.3: Unkosten Kosten (wie Strom, Wasser, Heizung, usw.) sind nicht im Mietzins inbegriffen. Die Unkostenabrechnung erfolgt am Ende des Aufenthalts und ist vor der Abreise zu begleichen. Die Kosten für Strom iHv 0,25 €/KW, Wasser iHv 4 Euro/m3 und Heizung sind nicht in der Miete enthalten. Eine Summe von € 150 wird als Kaution geleistet, die nach Abrechnung der Zähler (Wasser- und Stromzähler) und möglicher Verrechnung mit Schäden an den Mieter zurückgezahlt wird. Die Kosten für die Endreinigung sind in der Miete enthalten. Art.4: Übergabe des angemieteten Objekts - Reklamationen Das vermietete Objekt wird dem Mieter in sauberem Zustand und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Falls bei der Übergabe des vermieteten Objektes Schäden festgestellt werden oder falls die Bestandsaufnahme unvollständig ist, hat der Mieter dies unverzüglich dem Eigentümer anzuzeigen. Ansonsten gilt das vermietete Objekt als in gutem Zustand übergeben. Falls der Mieter das vermietete Objekt verspätet oder überhaupt nicht in Besitz nimmt, so bleibt der Mietbetrag trotzdem fällig. Art.5: Nutzungsvorsorgemaßnahmen Der Mieter ist gehalten, das vermietete Objekt mit Sorgfalt zu nutzen, die Hausordnung zu berücksichtigen, die Umwelt zu schonen und die Lärmvorschriften einzuhalten. Der Eigentümer muss von allen Schäden oder anderweitigen Vorkommnissen unverzüglich benachrichtigt werden. Das vermietete Objekt darf nur durch die Höchstzahl an Personen belegt werden, die im Mietvertrag angegeben ist (max. 6 Personen). Die Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die anderweitigen Mitmieter die vorliegenden Vertragsbestimmungen einhalten. Falls der Mieter oder ein Mitmieter die Sorgfalt bei der Nutzung des angemieteten Objektes vernachlässigt oder falls das angemietete Objekt durch eine Anzahl Personen belegt wird, die die Personenhöchstanzahl gemäß Mietvertrag übersteigt, so hat der Eigentümer das Recht, den Mietvertrag fristlos und ohne Entschädigung aufzukündigen. Art.6: Rückerstattung des gemieteten Objektes Nach Ablauf der Mietzeit wird das angemietete Objekt in tadellosem Zustand und gemäß Bestandsaufnahme zu Beginn der Mietvertragsdauer dem Eigentümer übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle Schäden und in der Bestandsaufnahme fehlende Gegenstände zu ersetzen. Ankunfts- und Abreisezeiten der Kunden für Standardperioden sind wie folgt festgelegt: Ankunft : Samstag ab 16 Uhr bis 18 Uhr Abreise : Samstag spätestens 10.00 Uhr Abholung der Schlüssel: Samstag zwischen 16 - 18 Uhr Rückgabe der Schlüssel: Samstag spätestens um 10 Uhr Art.7: - KÜNDIGUNGSRECHT Der Mieter hat das Recht, den Mietvertrag jederzeit aufzukündigen. Macht der Mieter von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so hat er den Vermieter wie folgt zu entschädigen: Bis zu 60 Tage vor Ankunftsdatum : iHv 30% des Mietbetrags Zwischen 60 und 30 Tage vor Ankunftsdatum : iHv 50% des Mietbetrags Zwischen 30 und 15 Tage vor Ankunftsdatum : iHv 80% des Mietbetrags Ab 15 Tage vor Ankunftsdatum : iHv 100% des Mietbetrags Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss vom Eigentümer als befähigt und zahlungsfähig gutgeheißen werden. Er übernimmt das Objekt zu den gleichen Bedingungen. Der Mieter und der Ersatzmieter haften in diesem Fall gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Miete. Die Berechnung der Kündigungsentschädigung erfolgt nach Zugang der Kündigungserklärung beim Eigentümer (falls es sich um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag handelt, so wird erst der folgende Werktag berücksichtigt) Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts bleibt der gesamte Mietbetrag fällig. Art.8: Höhere Gewalt Falls höhere Gewalt (wie Umwelt- oder Naturkatastrophen, Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung usw.) die Belegung des Mietobjektes oder die Fortsetzung der Belegung hindern, wird dem Mieter der gezahlte Mietbetrag oder der entsprechende Teilbetrag zurückerstattet. Art.9: Haftung Der Eigentümer haftet für der Reservierung und die Umsetzung der Reservierung gemäß Vertragsbedingungen. Im Falle von Schäden anderweitig als Körperschäden beschränkt die Haftung sich auf den dreifachen Mietbetrag unter der Bedingung, dass eine schwerwiegende Vernachlässigung oder eine mutwillige Tat bewiesen werden kann. Die Haftung kann nicht belangt werden für beliebigen unvorhersehbaren oder unausweichlichen Verstoß durch die Person des Mieters oder Mitmieters oder durch beliebige Drittperson, bei höherer Gewalt oder bei einem Ereignis, das weder der Eigentümer, noch der Schlüsselträger, der Vermittler oder jede anderweitige, durch den Eigentümer implizierte Person voraussehen oder vermeiden konnte in Ermangelung der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen. Der Mieter haftet für alle durch ihn oder durch die Mitmieter entstandenen Schäden. Es herrscht die Haftungsvermutung. Der Eigentümer haftet weder für Diebstähle, Verluste oder Schäden an den Gütern des Mieters während oder nach dem Mietaufenthalt noch für Schäden oder Fehler an technischen Einrichtungen noch für den Zusammenbruch der Versorgung in De Haan. Art.10: Haustiere Haustiere sind im Ferienhaus nicht gestattet Art.11: Parkplatzbenutzung Das Ferienhaus V53 verfügt über einen nummerierten Privatparkplatz, der Bestandteil des Mietvertrages ist. Es ist verboten, andere nummerierte Parkplätze zu benutzen. Besucher können jedoch die nicht nummerierten freien Parkplätze benutzen. Art.12: Allgemeine Anmerkungen Tischdecken, Bettwäsche und Handtücher werden nicht gestellt. Jedes Bett ist bezogen. Die Benutzung von Bettwäsche ist obligatorisch. Das Haus verfügt über Gartenmöbel (Tisch und Stühle). Nicht-raucher Domizil. Art.13: Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt belgisches Recht. Gerichtsstand ist Brügge. Ausgestellt in doppelter Ausführung in Keerbergen, den
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